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AMiP - Industrial Engineering GmbH

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DI Martin Rödhammer
Ruth Rödhammer

UID:
ATU61539017

Firmenbuchnummer:
FN 259694 d

letzte Aktualisierung: 21.02.2011  

Private Förderanträge an Bausparkassen

Wie schon im Jahr 2009 kann ab dem 1. März 2011 eine zusätzliche Förderung bei den Bausparkassen beantragt werden, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten:

  • Maßnahmen der klassischen thermischen Sanierung:
    • Verbesserung der Wärmedämmung
    • der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Maßnahmen im Bereich der Haustechnik:
    • der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte  
    • der Einsatz von Wärmepumpen
  • UND: thermische Solaranlage bei Einbindung in das bestehende Heizungssystem, bzw. als monovalentes System

Das besondere an dieser zusätzlichen Förderoffensive ist, dass es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss handelt!

Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen (z.B. Fenstertausch) gefördert bekommen.

Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro
 
Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Einzelmaßnahme oder Teilsanierung wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt, wobei eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent zu erreichen ist. In mehrgeschossigen Bauten ist man ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent förderwürdig - dann jedoch nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit. Umstellungen von bestehenden Wärmeerzeugungssystemen in Ein- und Zweifamilienhäusern können mit max. 1.500 Euro gefördert werden, bei mehrgeschossigen Bauten max. 1.000 Euro je Einheit.