Kontakt

Tel.: 02236 / 892 407
Fax: 02236 / 865 161

info(at)energieausweis-online.at

Impressum

AMiP - Industrial Engineering GmbH

Perlhofgasse 2/1
A - 2372 Gießhübl

www.amip.at
www.greenbuilding.at
www.energieausweis-online.at

Geschäftsführer:
DI Martin Rödhammer
Ruth Rödhammer

UID:
ATU61539017

Firmenbuchnummer:
FN 259694 d

letzte Aktualisierung: 21.02.2011  

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Bestandsbauten ab dem 01.01.2009 einen Energieausweis. Der Energieausweis (darf nicht älter als 10 Jahre sein) ist daher in folgenden Fällen vorzulegen:

  • bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung von „Neubauten“ - gemäss Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtend – ab 01.01.2009 auch für „Altbauten“
  • bei Neu-, Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen für die bestmögliche Wohnbauförderung
  • für Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 1.000m² - geeignet für grössere Menschenansammlungen – gilt eine Aushangpflicht an gut einsehbarer Stelle
  • um dem Käufer, Pächter oder Mieter eine Möglichkeit der Einschätzung des Energie-verbrauchs und Vergleich mit anderen Objekten zu bieten