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Wann brauche ich einen Energieausweis?Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Bestandsbauten ab dem 01.01.2009 einen Energieausweis. Der Energieausweis (darf nicht älter als 10 Jahre sein) ist daher in folgenden Fällen vorzulegen:
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